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Umzugskosten: Was wird vom Amt übernommen?
Um als Hartz-4-Empfänger einen Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten zu haben, muss die ARGE die Gründe für den Umzug anerkannt und genehmigt haben.
Dann werden folgende Umzugskosten von der ARGE übernommen:
- die Kosten für die Wohnungssuche (Annoncen in Tageszeitungen, Fahrtkosten für die Besichtigung, in Ausnahmen Maklergebühren, etc.)
- die Mietkaution (in Form eines Darlehens) – hier gibt es außerdem die Alternative einen Kautionsschutzbrief online zu beantragen und so die Mietkaution zu sparen
- Kosten für erforderliche Einzugsrenovierungen (freiwillige Leistung durch das Amt)
- Miete für den Umzugswagen oder alternativ ein Umzugsunternehmen
- Pauschale für Umzugshelfer und deren Verpflegung
- Kosten für Umzugskartons
In der Regel erwartet die ARGE, dass der Antragsteller den Umzug selbständig durchführen kann – heißt: Die Kosten für ein Umzugsunternehmen werden nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei schwerer Krankheit, übernommen.
Wichtig ist auch, dass der Hartz-4-Empfänger den Umzug nachweisbar so günstig wie möglich gestaltet. Dafür müssen mindestens drei verschiedene Kostenvoranschläge für einen Umzugswagen, bzw. Umzugsunternehmen bei der ARGE vorgelegt werden.
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Keine Rechtsberatung. Keine Gewähr.
Sprechen Sie immer erst mit dem zuständigen Amt und lassen Sie sich alles schriftlich bestätigen, bevor Sie einen (Miet-)Vertrag unterschreiben oder Kosten entstehen.
