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Größe und Kosten der neuen Wohnung
Wer als Empfänger von Hartz 4 auf Wohnungssuche geht, sollte wissen, dass nicht die Größe der Wohnung für die Kostenübernahme durch das Amt eine Rolle spielt, sondern die Höhe der Mietkosten.
Das heißt: Findet man eine Wohnung, die größer ist als angemessen, aber die Miethöhe bewegt sich im Rahmen, wird die ARGE in der Regel nichts dagegen sagen und die Mietkosten vollständig übernehmen.
Zur Orientierung: Da das Arbeitsamt die Regelwerte vom früheren Sozialhilferecht übernommen hat (die in Quadratmeterzahlen angegeben sind), stehen einer Person grundlegend 50 Quadratmeter zu, zwei Personen 65 Quadratmeter.
Jede weitere, in der Wohnung lebende Person, bedeutet zusätzliche 15 Quadratmeter Wohnraum. Babys können jedoch oft noch bei den ELtern im Schlafzimmer untergebracht werden.
Tipps zur Wohnungssuche und Einsparung von Kosten
Nach einem Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter der ARGE über die Wohnraumansprüche, können Hartz-4-Empfänger auf Wohnungssuche gehen:
Fragen Sie im Freundes- und Bekanntenkreis und halten Sie Ausschau nach "Zu vermieten"-Schildern in leeren Fenstern - wer schnell ist, findet hier vielleicht vor allen anderen ein Schnäppchen!
Der beliebteste (und einfachste) Weg zur Traumwohnung ist aber immer noch über das Internet: Gehen Sie online auf die Suche nach freien Wohnungen – dort finden Sie auch genaue Angaben über Größe, Kosten und evtl. Bedingungen (z.B. Wohnberechtigungsschein).
Haben Sie eine entsprechende Wohnung gefunden, wird häufig eine Mietkaution fällig. Diese wird zwar in der Regel ebenfalls vom Amt übernommen (Darlehen!), informieren Sie sich aber auch über die Möglichkeit, einen Kautionsschutzbrief zu beantragen und die Mietkaution so zu sparen.
Keine Rechtsberatung. Keine Gewähr.
Sprechen Sie immer erst mit dem zuständigen Amt und lassen Sie sich alles schriftlich bestätigen, bevor Sie einen (Miet-)Vertrag unterschreiben oder Kosten entstehen.
