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Gründe für den Umzug: Welche führen zur Kostenübernahme?
Auch Empfänger von Harzt 4 dürfen jederzeit umziehen. Sind Sie dabei allerdings auf Übernahme der Umzugskosten durch die ARGE angewiesen, muss der Grund vom Amt anerkannt und der Umzug genehmigt werden.
Gründe, die vom Amt anerkannt werden, sind:
- Unbewohnbarkeit der bisherigen Wohnung: z.B. wegen massivem Schimmelbefall (Gefährdung der Gesundheit), Schäden am Bau, schwere Krankheit oder dauerhafte Einschränkungen durch einen Unfall
- Scheidung und daraufhin Auszug aus der gemeinsamen Wohnung
- neue Arbeitsstelle in einer anderen Stadt
Notwendigkeit des Umzugs muss bewiesen werden
Damit das Amt die Umzugsgründe eines Hartz-4-Empfängers anerkennt, muss dieser seine Angaben beweisen können. Je nach Sachlage kann es sich dabei um Fotos von Mängeln an der Wohnung, ein ärztliches Attest oder etwa den neuen Arbeitsvertrag handeln.
Wichtig: Hartz-4-Empfänger sollten auf jeden Fall vor dem Unterschreiben eines neuen Mietvertrages klären, ob und in welchem Umfang Umzugskosten und ggf. eine zu stellende Mietkaution vom Amt übernommen werden.
Ausnahmen bei der Kostenübernahme durch das Amt
Es gibt Sonderfälle, in denen die ARGE zur Übernahme der Umzugskosten auf jeden Fall verpflichtet ist. Ebenso gibt es Gründe, die für das Amt nicht ausreichen, um ein Bezieher von Hartz 4 finanziell zu unterstützen.
Zur Übernahme der kompletten Umzugskosten ist die ARGE verpflichtet, wenn diese den Umzug selbst vom Hartz-4-Empfänger fordert – etwas wegen einer unangemessenen Wohnungsgröße oder um anderweitig Kosten zu sparen.
Umzugsgründe, die das Amt nicht akzeptiert:
- Wenn lediglich die Chancen auf einen neuen Job in einer anderen Stadt steigen und darum ein Umzug vorgenommen werden soll.
- Auszug bei den Eltern, vor Vollendung des 25. Lebensjahres – allerdings gibt es auch hier Ausnahmen; Schwangerschaft, eine Ausbildung in einer anderen Stadt, Verhältnis zu den Eltern verhindert ein normales Zusammenleben.
Keine Rechtsberatung. Keine Gewähr.
Sprechen Sie immer erst mit dem zuständigen Amt und lassen Sie sich alles schriftlich bestätigen, bevor Sie einen (Miet-)Vertrag unterschreiben oder Kosten entstehen.
