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Nebenkosten bei Hartz 4 - was übernimmt die Arge?

Nebenkostenabrechnungen sind ein alljährliches Ärgernis, zumal sie laut dem Deutschen Mieterbund nicht selten falsch sind und (nicht gerechtfertigte) Nachzahlungen fällig werden. Da stellt sich die Frage: Gehören Nebenkosten zu den Umzugskosten, die von der Arge für Hartz-4-Empfänger übernommen werden? Wir klären auf.

Tipp: Falls ein Hartz-4-Umzug bevor steht, holen Sie sich kostenlos unverbindliche Angebote von Umzugsunternehmen ein, diese können Sie der Arge vorlegen.

 

Nebenkosten - Allgemeines

Der Vermieter muss zur Instandhaltung seines Mietobjektes zwangsläufig Ausgaben tätigen. Zwar muss er Unterhaltskosten (wie z.B. einmalige Reparaturen) selbst tragen. Jedoch darf er die Betriebskosten – sofern im Mietvertrag festgelegt – an den Mieter weitergeben. Mindestens ein Mal im Jahr bekommt dieser eine Aufschlüsselung über die angefallenen Nebenkosten – die Nebenkostenabrechnung. Diese darf ausschließlich folgende Posten aufführen:  

  • Heizung, Strom, Warmwasserversorgung („Warme Betriebskosten“)
  • Wasserkosten, z.B. Abwasserentsorgung
  • Ausgaben für Hausmeistertätigkeiten, Haus- und Treppenhausreinigung, Bekämpfung von Ungeziefer, Gartenpflege, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Schornsteinreinigung
  • Beleuchtungs- und Fahrstuhlkosten 
  • Gesetzliche Grundsteuer
  • Versicherungen
  • Gemeinschaftsgut wie Kabelnetzgebühr oder Gemeinschafts-Waschmaschinen

Welche Nebenkosten übernimmt die Arge bei Hartz 4?

Schon bei der Umzugsplanung sollte berücksichtigt werden, dass Strom, Warmwasser oder Gas aus der Regelleistung bestritten werden müssen. Die Arge übernimmt jedoch die Heizkosten, sofern sie angemessen sind. Besonderheit: Wird das Wasser nicht über einen elektrischen Boiler, sondern über die Heizungsanlage erhitzt, so müssen die Kosten dafür von der Summe der Heizungskosten abgezogen und aus dem Regelsatz bezahlt werden. Ein Abzug ist jedoch rechtswidrig, wenn das Wasser über einen Boiler elektrisch erwärmt wird.
Weitere Einschränkung: Die Arge übernimmt nur Gaskosten, die beim Heizen, jedoch nicht beim Kochen entstanden sind. Wird also mit Gas gekocht, muss ebenfalls ein Abzug erfolgen.


 

Wenn eine Nachzahlung der Nebenkosten fällig ist

Flattert eine Nachzahlungsforderung der Nebenkosten ins Haus, so haben Hartz 4-Empfänger nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts grundsätzlich einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten, und zwar auch dann, wenn die jährliche Abrechnung der Nebenkosten beim zuständigen Leistungsträger verspätet eingereicht wird. Sollte sich die Forderung nicht im Rahmen der Angemessenheit bewegen, gewährt die Arge auf Antrag möglicherweise eine  Übernahme der Nebenkostennachzahlung auf Darlehensbasis.  

 

Abrechnung der Nebenkosten immer sorgfältig prüfen

Da die Arge einen beträchtlichen Teil der Nebenkosten nicht übernimmt, sollte jede Nebenkostenabrechnung geprüft und ggf. vom Vermieter Einsicht in die Papiere gefordert werden. Dennoch ist zunächst der aufgeführte Betrag fällig, auch wenn im Nachhinein doch noch eine korrigierte Abrechnung zugestellt wird.
Wichtig: Die Nebenkosten müssen nur dann gezahlt werden, wenn der Abrechnungszeitraum nicht mehr als 12 Monate zurückliegt.

Zum Weiterlesen: Erfahren Sie, wie Sie nach dem Umzug Nebenkosten sparen


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