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Wird die Mietkaution Hartz-4-Empfängern erstattet?

Die Zahlung einer Mietkaution ist bei Abschluss des Mietvertrages fällig. Generell gilt, dass die Kaution auf Grund der Nettomiete berechnet wird und die Höchstgrenze von drei Nettomonatsmieten nicht überschreiten darf. Der Vermieter ist verpflichtet die Kautionszahlung verzinst auf einem gesonderten Konto anzulegen.

Bei Hartz-4-Beziehern besteht die Möglichkeit, dass auch die Mietkaution von der ARGE übernommen wird. Diese überweist den entsprechenden Betrag direkt an den Vermieter, Rückzahlungen gehen ebenfalls direkt an die ARGE zurück.

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Wofür wird die Mietkaution verwendet?

Die Kaution wird als Sicherheitsleistung für den Vermieter angesehen. Sollten bei Auszug des Mieters Schäden in der Wohnung auftreten, welche durch selbigen verursacht worden sind, wird die Mietkaution verwendet, um diese Schäden zu beseitigen. Ebenso kann der Vermieter bei Mietausfall auf die Kautionssumme zurückgreifen.

Die Übernahme der Mietkaution durch das Amt ist als zinsloses Darlehen für Hartz-4-Empfänger zu verstehen. Sobald ein Hartz-4-Empfänger wieder über ein eigenes Einkommen verfügt, wird die ARGE auf einen finanziellen Ausgleich, bzw. eine schnellstmögliche Erstattung bestehen, auch wenn der der Empfänger weiterhin in der Wohnung wohnen bleibt.

Weiterlesen: Wissenswertes zum Thema Mietkaution und wie man diese sparen kann.


Keine Rechtsberatung. Keine Gewähr.
Sprechen Sie immer erst mit dem zuständigen Amt und lassen Sie sich alles schriftlich bestätigen, bevor Sie einen (Miet-)Vertrag unterschreiben oder Kosten entstehen.
 


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