Sie sind hier: Startseite » Wissenswertes » Haftung beim Umzug
Wenn etwas zu Bruch geht: Haftung beim Umzug
Schnell kann es passieren: Der Umzugskarton rutscht aus der Hand oder beim Transport der schweren Möbel und bei schlechter Sicht, wird eine Vase vom Schrank gerammt oder die Oberfläche des Möbels zerkratzt. Beim Umzug geht oftmals alles drunter und drüber und gerade private Umzugshelfer haben nicht immer die nötige Erfahrung, Ausstattung und den Überblick. Doch wer übernimmt wann die Haftung beim Umzug? Vor allem für Hartz-4-Empfänger dürfte es wichtig sein, gegen evtl. Schäden gut versichert zu sein.
Haftung beim Umzug mit privaten Umzugshelfern
Wer viele Freunde hat, sieht den Umzug meist nicht als Problem - zahlreiche helfende Hände stehen kostenlos zur Verfügung und packen kräftig mit an. Doch wie sieht es mit der Haftung beim Umzug aus, wenn Freunde und Bekannte etwas fallen lassen oder beschädigen?
Selbst wenn Ihre Freunde haftpflichtversichert sind, haften die meisten Versicherungen bei dieser Art Umzugshilfe nicht. Kostenlose Hilfe beim Umzug gilt als Freundschaftsdienst und wird ohne entsprechende Zusatzklausel nicht abgedeckt. Für so einen Fall muss ein spezieller Vertrag zwischen Ihnen und den Umzugshelfern bestehen, ansonsten kommt es zu keiner Haftung beim Umzug. Zudem sind Freunde oftmals zwar motiviert aber weder routiniert noch körperlich kräftig genug, um schwere oder besonders sperrige Möbel sicher durch den Hausflur zu bugsieren.
Für besonders wertvolle Möbel (sei es materiell oder ideell) kann sich darum eine Beiladung anbieten - eine kostengünstige Möglichkeit einzelne Möbelstücke von Profis transportieren zu lassen.
Haftung beim Umzug beim Transport durch Profis
Wenn Ihnen die ARGE ein Umzug mit einem Umzugsunternehmen genehmigt, sind Sie bei der Haftung auf der sicheren Seite. Zum einen sind die Mitarbeiter erfahren und kompetent genug um zu wissen, was man beim Tragen von schweren Möbeln beachten muss und zum anderen ist die Haftung beim Umzug hier meist von vornherein vertraglich geklärt.
Für Umzugsunternehmen ist die Haftung beim Umzug durch das Handelsgesetzbuch geregelt und auf eine Pauschale von 620€ pro Kubikmeter Umzugsgut festgelegt. Sollte dieser Betrag deutlich überschritten werden, empfiehlt sich eine Zusatzversicherung, die Ihren Beitrag genau nach dem Bedarf ausrichtet. Viele Umzugsunternehmen bieten eine solche Zusatzversicherung im Rahmen ihres Umzugsservice an.
Beachten sollten Sie dabei vor allem Fristen und Bedingungen, unter denen die Haftung beim Umzug geltend gemacht werden muss und ob es sich um den Zeit- oder Wiederbeschaffungswert handelt, der versichert wird. Nach dem Umzug sollten Sie möglichst umgehend die Funktion von Elektrogeräten überprüfen, um ausreichende Haftung beim Umzug zu gewährleisten. Verdeckte Schäden können oft bis zu zehn Tage später angezeigt werden. Informieren Sie sich unbedingt auch über Haftungsausschlüsse wie Schäden durch Naturkatastrophen, Wetterbedingungen und durch Dritte.
Wenn Sie den Transport Ihrer Möbel durch Profis organisieren lassen, sollten Sie auch wissen, dass das Umzugsunternehmen nur dann für Schäden innerhalb von Umzugskartons aufkommt, wenn diese durch die Profis gepackt wurden. Sobald Sie mithelfen - und das gilt auch für das Tragen der Möbel, bei dem ein Schäden entstehen kann - verfällt die Haftung durch das Umzugsunternehmen.
