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Welches Amt ist für mich zuständig?
Grundsätzlich dürfen natürlich auch Bezieher von Sozialleistungen umziehen, wann und wohin sie wollen. Da ein Umzug jedoch mitunter recht teuer sein kann, werden Hartz-IV-Empfänger in der Regel finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen müssen.
Im Vorfeld muss geklärt werden, ob der Umzug notwendig und ob die neue Wohnung hinsichtlich Größe und Miethöhe angemessen ist. Informieren Sie sich zum Thema "Anerkannte Gründe für einen Umzug mit Hartz IV" und welche Wohnungsgröße und Mietkosten erlaubt sind in weiteren Ratgebern.
Wenn Sie dann finanzielle Unterstützung anfordern wollen, ist die Arbeitsagentur für Sie zuständig. Wer in eine andere Stadt umziehen will, muss sowohl bei der ARGE im alten, wie auch im neuen Wohnort vorstellig werden.
Zuständigkeiten der ARGE im alten und neuen Wohnort
Die ARGE am bisherigen Wohnort ist für alle umzugsbedingten Ausgaben zuständig - die neue ARGE für alle Kosten, die durch die Anmietung der neuen Wohnung entstehen.
Zu erstattende, umzugsbedingte Ausgaben sind in erste Linie die Kosten für Helfer und den Umzugswagen oder ggf. ein Umzugsunternehmen. Eine detaillierte Aufstellung, welche Kosten übernommen werden, bietet ein weiterer Ratgeber.
Keine Rechtsberatung. Keine Gewähr.
Sprechen Sie immer erst mit dem zuständigen Amt und lassen Sie sich alles schriftlich bestätigen, bevor Sie einen (Miet-)Vertrag unterschreiben oder Kosten entstehen.
