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Umzug mit Hartz 4: Ein Umzugswagen gehört zur Grundausstattung

Wurde der Antrag eines Hartz-4-Empfängers für die Übernahme der Umzugskosten von der ARGE genehmigt, geht es an die konkrete Planung. Im Bestreben den Umzug so günstig wie möglich durchzuführen, wird dabei erst einmal vom Amt erwartet, dass der Antragsteller den Umzug selbst organisiert und aktiv mithilft. Dazu gehört auch und vor allem: einen Umzugswagen zu mieten und zu bedienen.

Wichtig: Im Vorwege müssen Hartz-4-Empfänger drei Kostenvoranschläge für die Anmietung eines Umzugswagens bei der ARGE vorlegen – vergleichen Sie also direkt die Preise für einen Umzugswagen von unterschiedlichen Autovermietungen. 

Umzugswagen anmieten: was Sie beachten sollten

  • Lassen Sie sich bei der Wagenvermietung das Umzugsauto genau erklären: z.B. die Gangschaltung und die Betankung eines Transporters oder LKWs funktioniert anders als bei einem normalen PKW.
  • Bei der Abholung müssen Sie Ihren Führerschein und Personalausweis vorlegen – ist noch eine weitere Person als Fahrer für den Umzugswagen vorgesehen, müssen auch dessen Papiere vollständig da sein.
  • Kontrollieren Sie den Umzugswagen im Vorwege auf eventuelle Schäden und Kratzer, notieren Sie sich Kilometerstand und Tankfüllung und lassen Sie sich Erste-Hilfe-Kasten und Warndreieck zeigen.
  • Machen Sie, wenn möglich, eine Probefahrt mit dem Umzugswagen.

Spartipp, nicht nur für Bezieher von Hartz 4: Nutzen Sie den kostenlosen Umzugsrechner, um vor der Anmietung die genaue Größe Ihres Umzugswagens zu kalkulieren – so buchen Sie am Ende auch nur das, was Sie wirklich brauchen!

Zum Weiterlesen: Fahrtipps für den Umzugswagen


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