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Umzug mit einem Umzugsunternehmen - auch mit Hartz 4 möglich?
Ein Umzug bedeutet sehr viel Arbeit, stellt aber auch gerade für Empfänger von Hartz 4 eine finanzielle Belastung dar. Die ARGE übernimmt unter bestimmen Voraussetzungen auf Antrag Teile der Umzugskosten, verlangt aber auch, dass der Antragsteller den Umzug so günstig wie möglich gestaltet.
Ein Umzug mit einem Umzugsunternehmen – das klingt ersteinmal nicht so, als wenn das Amt diese Kosten trägt. Aber: Der Service eines Umzugsunternehmens muss nicht immer teuer sein. Überzeugen Sie sich selbst und füllen Sie das Onlineformular auf der Startseite aus, um unverbindliche Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen einzuholen.
Die ARGE erstattet Hartz-4-Empfängern die Kosten für ein Umzugsunternehmen, wenn die gebuchte Leistung angemessen ist.
Welchen Service bieten Umzugsunternehmen an?
Umzugsunternehmen bieten häufig drei unterschiedliche Servicevarianten an: Full-Service, Teilservice und Beiladung.
Von einem Full-Service-Umzug spricht man bei kompletter Arbeitsabnahme, inklusive Auf- und Abbau der Möbel und Packen der Umzugskartons. Dieser Service wird von der ARGE jedoch in der Regel nur übernommen, wenn der Bezieher von Hartz 4 aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, beim Umzug mitzuhelfen.
Gut zu wissen: Das Umzugsgut ist bei dieser Variante komplett über das Umzugsunternehmen versichert.
Beim Teilservice und der Beiladung wird nur der Transport vom Unternehmen übernommen – beim Teilservice gilt für das komplette Umzugsgut (Möbel und Kisten), bei der Beiladung nur für sperrige Einzelteile.
Ganz wichtig für Hartz-4-Empfänger: Um die Kosten für ein Umzugsunternehmen von der ARGE erstattet zu bekommen, müssen Sie sich den gewünschten Umzugsservice erst genehmigen lassen und dann mindestens drei verschiedene Kostenvoranschläge vorlegen.
