Sie sind hier: Startseite » Nützliches » Lagerraum
Lagerraum als Lösung für Platzprobleme bei Hartz-4-Umzug
Ein Zwangsumzug in eine kleinere Wohnung bringt meist ein Problem mit sich: Wohin mit den Möbeln und anderen persönlichen Dingen, die nicht mehr in die neue Wohnung passen? Von vielen Dingen kann oder will man sich einfach nicht trennen. Die Lösung: einen Lagerraum anmieten.
Wer bietet Lagerraum an?
Insgesamt gibt es zwei Möglichkeiten, Lagerraum in den verschiedensten Größen und zu unterschiedlichen Konditionen anzumieten: über eine Spedition oder über so genanntes Self Storage.
Spedition: Wenn Sie noch Ersparnisse auf der hohen Kante haben, auf die finanzielle Unterstützung von Freunden oder Familie zurückgreifen können oder das Amt Ihnen ein Umzug mit einem Umzugsunternehmen genehmigt hat, ist dies die bequeme Art des Umziehens. Neben der Dienstleistung des Umzugs bieten viele Speditionen ihren Kunden zusätzlich die Möglichkeit ihr Hab und Gut in einem firmeneigenen Lagerraum unterzubringen.
Self Storage: Dabei handelt es sich um Lagerraum, der selbständig auf Zeit angemietet wird. Ob Lagerbox oder gleich eine ganze Lagerhalle, das Angebot ist riesig. Einen besonderen Vorteil hat das Self Storage: es ist verhältnismäßig günstig. Aber auch nur, wenn Sie sich im Voraus einen Überblick über die Angebote für einen Lagerraum verschaffen – am schnellsten und bequemsten geht das online.
Bezahlt die Arge den Lagerraum?
Die Antwort lautet: Jein. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass auch Hartz-4-Empfänger einen Anspruch auf einen Lagerraum haben, um Möbel und persönliche Dinge unterzubringen (BSG Urteil vom 16.12.2008 , - B 4 AS 1/08 R).
Der Anspruch besteht dann, wenn die Kosten für die Wohnung und für den Lagerraum zusammen die Regelkosten für eine Wohnung nicht übersteigen und der Lagerraum nur für einen bestimmten Zeitraum angemietet wird. Auch was eingelagert wird, spielt eine Rolle: Ein Auto, Antiquitäten oder die Zeitschriftensammlung gelten nicht als so genanntes "geschütztes Vermögen" - Anträge, solche Dinge einzulagern, lehnt die Arge in jedem Fall ab.
Zum Nachlesen: Selbst wenn das eingelagerte Hab und Gut überschaubar ist – den Lagerraum clever bestücken bedeutet, Fläche und somit Kosten zu sparen. Und je günstiger der Lagerraum wird, desto höher die Chance auf Kostenübernahme durch das Amt.
