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Halteverbot für den Umzug beantragen
Wer als Empfänger von Hartz 4 in eine andere Wohnung umziehen muss oder will, sollte nicht nur rechtzeitig daran denken, sich Umzugskartons zu besorgen und Umzugshelfer und Umzugswagen zu bestellen, sondern sich ggf. auch um ein Halteverbot für den Umzugswagen kümmern. So lässt sich das leidige Problem der Parkplatzsuche für den Umzugswagen vermeiden, Sie sparen Zeit und damit auch Umzugskosten (z.B: bei einem gemieteten Umzugswagen auf Stundenbasis).
Zeit beim Einrichten des Halteverbots sparen: Halteverbot bei einer Firma beauftragen und Papierkram und An- und Abtransport der Schilder den Profis überlassen.
So beantragen Sie selbst ein Halteverbot für den Umzug
Ein Halteverbot für den Umzug muss zuerst bei der Straßenverkehrsbehörde der jeweiligen Stadt schriftlich beantragt werden. Der Antrag sollte mindestens 10 Tage vor dem Umzugstag der Stadt vorliegen. Anzugeben sind der genaue Ort sowie die Dauer des Halteverbots und Ihre Adressdaten. Auch die zuständige Polizeidienststelle muss Ihren Antrag für ein Halteverbot genehmigen. Dann können Sie die Schilder abholen und aufstellen. Das muss etwa 3-4 Tage vor dem eigentlichen Umzugstag und Inkrafttreten des Halteverbots geschehen, so dass Anwohner die Halteverbotszone auch zur Kenntnis nehmen und ihren Wagen ggf. umparken können. Nach dem Umzug müssen Sie die Schilder auch wieder abbauen und zurückbringen.
Für das Halteverbot fallen je nach Stadt unterschiedlich hohe Gebühren an.
Ob die Kosten für das Halteverbot von der ARGE übernommen werden, kann nur im persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter geklärt werden.
