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Hartz-4-Umzug vom Amt gefordert: Anspruch auf Schadensersatz

Gehen bei einem Umzug, der von der ARGE gefordert wurde (z.B. wegen unangemessener Wohnungsgröße), Einrichtungsgegenstände kaputt, muss das Amt für einen Ersatz aufkommen - das entschied das Bundessolzialgericht in Kassel.

Werden Möbel durch einen (Zwangs-)Umzug nachweislich unbrauchbar - im vorliegenden Fall waren es ein Schrank und ein Bett - sei die Ersatzbeschaffung wie eine Erstausstattung durch die ARGE zu werten. (BSG-Urteil B 4 AS 77/08 R, 20.01.2010)

Quelle: gegen-hartz.de 


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