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Arge fordert Umzug wegen 4 Euro Mietersparnis

4 Euro - das ist die Summe, die Caroline Schneider für Ihre Dreieinhalb-Zimmer-Wohnung in Itzehoe zu viel zahlt. Jedenfalls laut der Arge.

Bis zum 1. November 2009 lag die Mietobergrenze für eine Wohnung für vier Personen bei 473 Euro in der Region. Eine Wohnungsmarktanalyse der Arge ergab dann aber, dass sich der Mietspiegel verändert hat, die Sätze für die Kosten der Unterkunft demnach auch: 459 Euro sei nun die neue Grenze.

Das heißt für Caroline Schneider und viele andere: Liegt die Miete über der neuen Höchstgrenze muss die Differenz aus eigener Tasche gezahlt oder umgezogen werden.

Wirtschaftlich wäre so ein Umzug aber völlig sinnlos: Die zu erstattenden Umzugskosten übersteigen die wenigen Euros, weswegen die Arge einen Umzug fordert, bei weitem.

Der Geschäftsführer der Arge in Itzehoe, Heiko Wiese, sagte außerdem, dass Hartz-4-Empfänger, die bereits vor dem 1. November 2009 die Miete bezahlt bekamen, nicht zum Umzug wegen neuer Mietobergrenzen aufgefordert werden dürfen - es bestehe eine Art Bestandsschutz.

Tipp vom Experten an Betroffene: Widerspruch einlegen, im "schlimmsten" Fall das Sozialgereicht einschalten.
Ein weiterer genereller Tipp sei auch, zu überprüfen, ob die Arge einen Teil der monatlichen Zahlungen für die Abzahlung des Mietkautions-Kredites einbehalte - das sei laut Gesetzt ebenfalls unzulässig.


Quelle: Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag 


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