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Hausverkauf: Maklergebühren werden nicht erstattet

Das oberste Sozialgericht in Deutschland hat entschieden: Verkaufen Bezieher von Hartz 4 ein Haus, werden die anfallenden Maklergebühren nicht übernommen.

Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar ihr noch nicht abbezahltes Haus verkauft, nachdem die ARGE angekündigt hatte die 1.200 Euro monatlichen Unterkunftskosten nur kurzfristig zu übernehmen, langfristig aber nur die "angemessenen Wohnkosten" zu zahlen. 4.000 Euro Maklergebühren fielen dabei an. Das Paar forderte eine Erstattung durch das Amt, da die ARGE ihnen den Umzug nahegelegt hatte.
Das Gericht entschied jedoch, dass nur die Maklergebühren für Hartz-4-Empfänger übernommen werden, die beim Anmieten einer Wohnung und einem genehmigten, bzw. geforderten Umzug zustande kommen.

Quelle: u.a. gegen-hartz.de 


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