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Kostenübernahme: Hartz-4-Empfänger müssen selbständig umziehen
Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden: Wer als Hartz-4-Empfänger freiwillig umzieht, hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein Umzugsunternehmen.
Ein 68-jähirger Mann hatte geklagt. Anfang 2005 war er aus Südhessen zu seinen Kindern nach Niedersachsen gezogen und hatte für die 400 Kilometer eine Spedition beauftragt - Kostenpunkt 3.705,10 Euro.
Die ARGE hatte den Mann zwar aufgefordert seine ca. 800 Euro zu teure Wohnung aufzugeben und in eine angemessene Wohnung zu ziehen - die Kosten für die Spedition wollte das Amt aber dennoch nicht tragen.
Und das Gericht gab dem Amt Recht: Der Umzug ganz nach Niedersachen sei nicht nötig gewesen, nur Kosten in "angemessener Höhe" müsse das Amt tragen. Heißt als Maßstab: Kosten, die bei einem selbstorganisierten Umzug anfallen - für Umzugskartons, einen gemieteten Umzugswagen und studentische Umzugshelfer.
Die Kosten für ein Umzugsunternehmen werden nur in Ausnahmefällen übernommen: Wenn der Hartz-4-Empfänger auf Grund seiner Alter, wegen einer Behinderung oder kleiner Kinder den Umzug nicht selbst machen kann.
Quelle: u.a. Focus.de
