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Höhere Miete nach Umzug wird übernommen
Auch Hartz-4-Empfänger können ihren Wohnort frei wählen - das entschied das Bundessozialgericht am 1. Juni 2010 mit einem Urteilsspruch. Daraus resultierende höhere Mietkosten müssen von der ARGE getragen werden, sofern die Miete innerhalb der angemessenen Mietkosten des neuen Wohnorts liegt.
Zu dem Urteilsspruch war es gekommen, nachdem ein Empfänger von Hartz 4 von Erlangen nach Berlin umgezogen war, um sich dort nach einem neuen Job als Musiker umzuziehen. Die neue Wohnung sollte 300 Euro warm kosten, 107 Euro mehr als die bisherige Wohnung in Erlangen.
Da der Umzug in den Augen des zuständigen Jobcenters aber weder sozial noch beruflich notwendig und begründet gewesen sei, wollte die ARGE die Mehrkosten nicht übernehmen. Der Hartz-4-Empänger hätte die Mehrkosten selbst tragen müssen.
Nachdem das Landessozialgericht der ARGE Recht gegeben hatte, entschied nun aber das Bundessozialgericht, dass dies gegen die Grundrechte verstoße und der Umzug in die neue Stadt dem Recht der Freizügigkeit entspreche.
Solange die Miete immer noch innerhalb des Mietspiegels des neuen Wohnort liegt, muss das Amt die Mehrkosten auch übernehmen - das gilt allerdings nur bei einem Umzug in eine andere Stadt. Bei einem Umzug innerhalb einer Stadt in eine teurere Wohnung könnte das Amt die finanzielle Unterstützung kürzen.
Quelle: u.a. Tarife-Verzeichnis.de
