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Hartz-4-Umzug in größere Wohnung

Das Bundessozialgericht hat neue Obergrenzen bezüglich Wohnung und Kostenübernahme für Empfänger von Hartz 4 festgelegt.

Seit dem 1. Januar stehen einer einzelnen Person 50qm, statt wie bisher 45qm zu - zwei Personen dürfen bis zu 65qm (bisher 60qm) bewohnen und für jede weitere Person im Haushalt kommen zusätzliche 15qm hinzu. 

Dementsprechend erhöhen sich auch die Obergrenzen für die Miete und die Heizkosten.

Quelle: www.scharf-links.de  


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