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Anspruch auf eigene Wohnung - auch mit Hartz 4
Anspruch auf eigene Wohnung, auch für Hartz-4-Empfänger: Ein 59-Jähriger, der vom Amt in einem Übergangsheim untergebracht worden war, hatte auf eigene Faust eine Wohnung angemietet. Die ARGE hatte dem Umzug jedoch nicht zugestimmt und weigerte sich die Kosten für die neue Wohnung zu übernehmen.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ordnete jetzt in einem Eilverfahren an, dass der Hartz-4-Empfänger einen Anspruch auf die Kostenübernahme habe. Allerdings: Die Kosten werden in diesem Fall nicht in voller Höhe übernommen.
Sollten Sie also einmal in der oben beschriebenen Situation sein, sollten Sie in jedem Fall darauf achten, dass die neue Wohnung eine angemessene Größe hat und die Miete der üblichen Höhe entspricht. Am besten ist es natürlich, wenn Sie Ihren Umzug in enger Absprache mit der zuständigen ARGE durchführen.
Quelle: Süddeutsche.de
