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Notwendiger Umzug: Amt muss doppelte Miete zahlen

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden: Muss ein Empfänger von Sozialleistungen kurfzfristig auf Grund einer Erkrankung umziehen und dabei überschneiden sich die Mietverträge der alten und neuen Wohnung für einige Wochen oder Monate (auf Grund der Kündigungsfrist der alten Wohnung), muss das Amt die Mietkosten für beide Wohnungen tragen.
Voraussetzung dafür sei, dass der Hartz-4-Empfänger alles für ihn Mögliche versucht habe, die doppelte Miete zu vermeiden - zum Beispiel durch die Suche eines Nachmieters. Wird kein Nachmieter vor Ablauf der Kündigungsfrist gefunden, muss das Amt bei einem notwendigen Umzug die Kosten für beide Unterkünfte zahlen.


Quelle: Der Sozialticker 


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